In seiner Stellungnahme, die er unter anderem an den Vorsitzenden des Rats, den Präsidenten der EU-Kommission und den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtet hat, hob Schaar die besondere Bedeutung einer klaren Zweckbindung der gespeicherten Daten hervor. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, warum ihre biometrischen Daten künftig im Pass gespeichert würden. Sie müssten sicher sein, dass ihre Daten nicht für andere Zwecke verwendet würden. Weiterhin verlangte er die Einhaltung technischer Garantien, um einem Missbrauch der Daten durch Unbefugte vorzubeugen. Nur diejenigen staatlichen Stellen, die hierzu durch Gesetz berechtigt seien, sollten das Speichermedium auf dem Pass lesen und beschreiben können. Gegen jede zentrale Speicherung der Passdaten wehrt Schaar sich, weil das Missbrauchspotenzial zentraler Dateien naturgemäß besonders hoch ist und den möglichen Vorteil eines schnellen Datenabgleichs bei weitem überwiegt. Die EU-Datenschutzbeauftragten hatten sich bereits zu der Einführung biometrischer Merkmale in Visa und Aufenthaltstiteln geäußert und hier im Interesse der Betoffenen ebenfalls die Einhaltung von Standards gefordert. www.bfd.bund.de
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