EuGH stärkt die datenschutzrechtliche Einwilligung im Internet

Gegenstand der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts war die Frage, unter welchen Voraussetzungen Internetanbieter Cookies auf den Endgeräten Ihrer Nutzer platzieren können. In diesem Zusammenhang stellte der EuGH fest, dass eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung in diesem Kontext auch im Internet ein aktives Verhalten des Betroffenen voraussetzt. Dieses müsse sich zudem konkret auf die Einwilligung beziehen. Nicht ausreichend sei hingegen die Bestätigung eines vorausgewählten Ankreuzkästchens durch Anklicken einer anderweitigen Schaltfläche, etwa zur Teilnahme an einem Gewinnspiel.

bfdi.bund.de

Ähnliche Artikel

Quantencomputing könnte eine ernstzunehmende Bedrohung für aktuelle Verschlüsselungsstandards und damit auch für die Blockchain-Technologie sein, da die Verschlüsselung ein zentrales Element der Blockchain ist. IT-Sicherheits-Entscheider sind sich uneinig, ob…
Den TeleTrusT-Innovationspreis 2019, der im 21. Jahr verliehen wurde, erhielt die Link 11 GmbH aus Frankfurt am Main für ihre IT-Sicherheitslösung „Zero Touch WAF – KI-basierte Web Application Firewall“….
Der Umgang mit sensiblen und schützenswerten Gesundheitsdaten ist eine Frage des Vertrauens. Damit die elektronische Patientenakte (ePA) ein Erfolg und die medizinische Forschung mit pseudonymisierten Daten möglich werden, braucht…
Kommentar oder kurze Frage loswerden?

Kein problem!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.