MasterCard erwartet aufgrund der inzwischen hohen Akzeptanz und großen Bedeutung von Kreditkarten als Zahlungsmittel allerdings keine signifikante Zahl von Händlern, die bei Kartenzahlungen ab 2005 eine Gebühr erheben. Sofern ein Händler eine Gebühr verlangen will, muss er dies dem Kunden gegenüber deutlich machen. Zudem muss ein Aufschlag die Verhältnismäßigkeit zum Disagio, also der Gebühr, die der Händler an seine Bank zahlt, wahren. Erfahrungen aus anderen Ländern wie England und Schweden zeigen, dass nur wenige Händler von der Möglichkeit eines Aufschlages Gebrauch machen. Kunden meiden in diesem Fall den Händler. Mit der Abschaffung der Barzahlungsklausel will MasterCard zu mehr Transparenz im Markt beitragen es den Händlern ermöglichen, ihr Geschäft flexibler zu handhaben. conrad@prpkronberg.com www.mastercard.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…