Eine Herstellererklärung ist nach dem Signaturgesetz bzw. der Signaturverordnung erforderlich für sog. Signaturanwendungskomponenten, also Software, mit der Daten qualifizierten elektronischen Signaturen zugeführt oder Signaturen nachgeprüft werden können. Diese müssen nach dem Signaturgesetz von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft und von einer Bestätigungsstelle bestätigt werden. Das Signaturgesetz lässt dabei für Signaturanwendungskomponenten eine Herstellererklärung zu, mit der ein Hersteller erklärt, dass sein Produkt die Anforderungen des Signaturgesetzes und der -verordnung erfüllt. Herstellererklärungen werden von der zuständigen Behörde – der Bundesnetzagentur – veröffentlicht, sofern sie die genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Mit der nun von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Herstellererklärung erklärt bremen online services GmbH & Co. KG, dass die Software „“Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), Version 2.0″“ die oben aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die im Kontext dieser Herstellererklärung notwendige Dokumentation, die darlegt, dass das Produkt die Prüfungen des Herstellers erfolgreich bestanden hat, liegt der Bundesnetzagentur nunmehr vor: KS@bos-bremen.de www.bos-bremen.de 

Kommentar oder kurze Frage loswerden?

Kein problem!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.