Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass die Länder zunächst auch die technischen Voraussetzungen schaffen müssten, damit die Gerichte, Anwälte und Bürger die Möglichkeiten des Gesetzes überhaupt wahrnehmen könnten. Die Datensicherheit sieht Zypries nicht gefährdet. Sie erinnerte daran, dass durch den technischen Fortschritt die Aktenbewahrung in den Rechnern mittlerweile sicher sei. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Signatur sei auch gewährleistet, dass keiner von außen unbefugt in Verfahren mit fingierten Online-Schriftsätzen eingreifen könne. Das Gesetz sehe aber auch vor, dass alle Beteiligten nach wie vor über Papier oder mündlich mit den Gerichten kommunizieren könnten. Von einer abschließenden Zustimmung der Länder im Bundesrat wird ausgegangen, da von ihnen die Initiative für das Gesetz ausgegangen war. Die elektronische Akte bietet nach Ansicht der Parteien gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigt wird. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig auf sie zugreifen.