Nach Auffassung der Kommission muss die elektronische Rechnungsstellung gefördert werden – und zwar indem die Regelung aufgehoben wird, wonach die elektronische Rechnungsübermittlung durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gesichert sein muss. Zudem wird die elektronische Speicherung von Rechnungen auch dann zulässig, wenn die ursprüngliche Rechnung ein Papierdokument ist, und es werden einheitliche Aufbewahrungszeiten festgelegt. Weitere Infos