Seit ca. 3 Jahren werden die Mindestsicherheitsanforderungen für Smartmeter-Infrastrukturen in Deutschland standardisiert. Ein Abschluss sollte gemäß Koalitionsvertrag Mitte 2014 in Sicht sein. Dies wurde jedoch nicht realisiert, obwohl das zugehörige Gesetz bereits mit der Novellierung 2008 verabschiedet wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bisher keine verbindlichen Standards veröffentlicht bzw. diese in die Gesetzgebung eingebracht.

Auch eine Adaption der bisher noch nicht verabschiedeten Sicherheitsstandards auf andere Komponenten im künftigen Energienetz, wie beispielsweise intelligente Ortsnetzstationen oder Energie-Managementsysteme, fehlt. Verbindliche Normen zur Absicherung des intelligenten Energienetzes gibt es daher nicht. Dies behindert und verzögert den raschen Aufbau der für die Energiewende benötigten sicheren kritischen Infrastruktur.

Ein erhebliches Risiko besteht, wenn die bisher verbauten und teilweise unsicheren Komponenten weiter in Deutschland zum Ausbau des intelligenten Energienetzes eingesetzt werden. Hackern wird dadurch die Chance eröffnet, die Energieversorgung und damit große Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens mit einem „Klick“ nachhaltig stören zu können. Es ist nun schnelles Handeln aller Verantwortlichen notwendig, um die Versorgungssicherheit der deutschen Bevölkerung und der Industrie mit Elektrizität weiterhin zu gewährleisten.

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