Im europäischen Binnenmarkt wird die Verwendung elektronischer Signaturen und vergleichbarer Identifikationssysteme harmonisiert. Dazu hat der Ministerrat der Europäischen Union nun den Verordnungsentwurf über die elektronische Identifizierung (eID) und darauf basierende „Vertrauensdienste“ verabschiedet. Ziel ist, dass Unternehmen, Behörden oder die Bürger Dokumente in der gesamten EU elektronisch unterzeichnen können. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, eID-Systeme anderer EU-Länder unter bestimmten Umständen anzuerkennen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Publikation im EU-Amtsblatt in Kraft. Die notwendigen Umsetzungsbestimmungen sollen in der zweiten Hälfte 2015 fertig sein. Von da an können interessierte Mitgliedsstaaten dem Anerkennungssystem beitreten. In Deutschland werden zur elektronischen Identifizierung der neue Personalausweis oder De-Mail genutzt.

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/144112.pdf

 

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