Das Thema IT-Sicherheit und im Besonderen das zentrale Element Kryptoalgorithmen sind in Bezug auf TTIP aufmerksam zu beobachten. Dies unter dem Aspekt, dass nationale Institutionen – wie z.B. in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI – als Sachwalter hoher Standards nicht direkt in die Verhandlungen involviert ist, sondern ihre Vorstellung den Verhandlungsführern der EU-Kommission erst nahebringen muss, um zu vermeiden, dass TTIP in diesem Zusammenhang durch amerikanische NIST-Standards geprägt wird. Wenn dies nicht mehr zu verhandeln wäre, würde es die gesamte deutsche IT-Sicherheitsindustrie betreffen.
TeleTrusT geht von folgenden Prämissen aus und versteht sie als Handlungsaufforderung an die politischen Entscheidungs- und TTIP-Verhandlungsträger:
Die ITK-Industrie profitiert von globalen Standards und globalen technischen Spezifikationen, aber die TTIP-Verhandlungen dürfen nicht im Wege politischer Zugeständnisse in eine Abwärtsspirale für IT-Sicherheitsstandards münden.
TTIP darf in Bezug auf IT-Sicherheit nicht zu einem geringeren Sicherheitsniveau für kommerzielle IT-Produkte führen, insbesondere nicht zu schwächeren Kryptoalgorithmen.
Grundsätzlich ist ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU zu begrüßen. Die Snowden-Affäre hat aber deutlich werden lassen, dass Europa sich nicht auf das grundsätzliche andere ‚Privacy‘-Verständnis der USA einlassen sollte.
Bei Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums ist zu erwarten, dass deutlich mehr Daten, insbesondere personenbezogene Daten, zwischen der EU und den USA hin- und herfließen werden. Dies darf nicht ohne abgestimmtes Datenschutzverständnis geschehen. Das Fehlen einheitlicher Standards würde ansonsten zu unterschiedlichen, wettbewerbsverzerrenden Anforderungen, an Unternehmen dies- und jenseits des Atlantiks führen.
Der liberalisierte Zugang zu öffentlichen Aufträgen darf die nationale digitale Souveränität nicht gefährden.