Was unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten angeht, könne die Karte viel bewirken. „Rund 20.000 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben, weil vorhandene Hinweise auf Medikamentenunverträglichkeit dem behandelnden Arzt nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung entsprechender Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte macht das Leben für Patienten und Ärzte nicht nur leichter, sie wird Leben retten.“

76 Prozent sind der Meinung, dass Informationen über eventuelle Implantate oder Prothesen auf der Karte enthalten sein sollte. Diese können beispielsweise für MRT-Untersuchungen wichtig sein. 67 Prozent plädieren für Hinweise zu chronischen Erkrankungen. Nur 5 Prozent sagen, es sollten gar keine Daten zum Gesundheitszustand des Patienten auf der Karte gespeichert werden.

Die elektronische Gesundheitskarte ist seit dem 1. Januar 2015 für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht, enthält aber bisher nur grundsätzliche Angaben zum Patienten wie Name, Alter und Anschrift, die auch auf der Vorgängerkarte vermerkt waren. Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspende-Erklärung oder die elektronische Patientenakte sollen erst später hinzukommen. Rohleder: „Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure sich an den zeitlichen Fahrplan halten, damit die elektronische Gesundheitskarte mit all ihren Funktionen dem Patienten möglichst schnell zur Verfügung steht.“

www.bitkom.org

Hinweis zur Methodik

Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.249 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellung lautete: „Auf der elektronischen Gesundheitskarte können Daten gespeichert werden, damit Patienten im Notfall schnell behandelt werden können. Welche Daten sollte die Gesundheitskarte Ihrer Meinung nach enthalten?“

 

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