Die Einführung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung bietet die Möglichkeit, schnelle, kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. Insbesondere eine Verbreitung elektronischer Siegel bei der Kommunikation mit Verwaltung oder Unternehmen birgt ein großes Potenzial an Einsparungen und Komfort etwa bei der Erledigung von „online“-Behördengängen. xxxxxxx Für Anbieter von Webseiten-Zertifikaten wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zuständige Aufsichtsstelle. xxxxxxx Mit der Benennung der Aufsichtsstellen für Vertrauensdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entscheidende Voraussetzungen für die Umsetzung und Anwendbarkeit der eIDAS-Verordnung geschaffen. Gleichzeitig soll so das in der Digitalen Agenda der Bundesregierung formulierte Ziel, das Vertrauen in sichere digitale Infrastrukturen nachhaltig zu stärken, unterstützt werden. xxxxxxx


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