„Das Landgericht Mannheim und das Arbeitsgericht Stuttgart sind bundesweit die ersten beiden Gerichte, an denen die Akten in gerichtlichen Streitverfahren verbindlich elektronisch geführt werden. In allen neu eingehenden Verfahren gibt es keine Papierakten mehr, die Verfahren werden vollständig digital bearbeitet. Damit ist Baden-Württemberg Vorreiter für eine moderne Justiz“, sagte Minister Guido Wolf. Er wies auf die großen Vorteile eines digitalen Justizwesens für die Bürgerinnen und Bürger hin: „Anträge und andere Schreiben können rein elektronisch bei Gericht eingereicht werden, die vollelektronische Übermittlung und Bearbeitung von Daten beschleunigt die Verfahren zum Wohl der rechtsuchenden Menschen. Moderne Verschlüsselungssysteme gewährleisten dabei stets einen umfassenden Datenschutz“, so Minister Wolf.

Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte steht im Zusammenhang mit der Etablierung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs. Alle Rechtsanwälte werden künftig über besondere elektronische Anwaltspostfächer verfügen. Bis zum 1. Januar 2018 ist die bundesweite flächendeckende Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf der Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die Gerichte sind dann bundesgesetzlich verpflichtet, Post auf sicheren elektronischen Wegen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Bis spätestens zum 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte „professionelle Einreicher“ ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden.

Die elektronische Akte stellt sicher, dass die digitale Post innerhalb des Gerichts ohne Medienbrüche papierlos bearbeitet werden kann. Die aktuelle Pilotierung ist im Mai bzw. Juni 2016 beim Arbeitsgericht Stuttgart und Landgericht Mannheim gestartet, 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich in der ersten Stufe an dem auf ein Jahr angelegten Projekt. Im Jahr 2017 soll die Pilotierung auf weitere Gerichtsbarkeiten und Fachbereiche ausgedehnt werden. Bis 2020 soll die papierlose elektronische Akte bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt sein.

Die Straf- und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit sind von diesen Regelungen bislang nicht erfasst, entsprechende Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind jedoch in Planung. Die Bundesregierung hat bereits am 4. Mai 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vorgelegt.

www.justizministerium-bw.de

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