Hierzu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Der Fall zeigt anschaulich, dass die Digitalisierung ohne Cyber-Sicherheit nicht erfolgreich sein wird. Angreifer durchsuchen das Internet auf der Suche nach verwundbaren Netzwerkgeräten, werden hunderttausendfach fündig und schließen die Geräte zu einem schlagkräftigen Angriffswerkzeug zusammen. Die Anwender merken oft nichts davon, dass ihre Geräte übernommen wurden. Wir fordern daher die Hersteller von Netzwerkgeräten auf, die Sicherheit ihrer Produkte zu verbessern und schon bei der Entwicklung neuer Produkte das Augenmerk nicht nur auf funktionale und preisliche Aspekte zu richten, sondern auch notwendige Sicherheitsaspekte einzubeziehen. Das BSI wird den Dialog mit den Herstellern und Verbänden verstärken, um gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln.“
Folgende Sicherheitsanforderungen sollten seitens der Hersteller berücksichtigt werden:
Voreingestellte Zugangsdaten und Passwörter für alle Zugriffsmöglichkeiten auf die Geräte, zum Beispiel via HTTP, TELNET oder SSH, müssen durch den Nutzer geändert werden können.
Sind die voreingestellten Passwörter nicht für jedes Gerät individualisiert, so ist bei der Inbetriebnahme ein Passwortwechsel zu erzwingen.
Nicht zwingend benötigte Dienste müssen durch den Benutzer deaktiviert werden können.
Die eingehende und ausgehende Kommunikation des IoT-Geräts sollte nur mittels kryptografisch geschützter Protokolle wie TLS erfolgen.
Ein IoT-Gerät sollte nicht automatisiert über Universal Plug and Play (UPnP) eine unsichere Konfiguration im Router herstellen, etwa Verbindungen zu unsicheren Diensten erlauben.
Hersteller müssen regelmäßig, schnell und über einen hinreichenden Nutzungszeitraum hinweg Sicherheitsupdates für die Geräte zur Verfügung stellen. Die Übertragung und Installation sollte dabei mittels kryptografischer Verfahren geschützt werden.
Die Firmware des IoT-Geräts ist hinreichend zu härten, um beispielsweise das unkontrollierte Nachladen von Inhalten aus dem Internet zu verhindern.