„Das neue EU-weit einheitliche Produktinformationsblatt kann einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten. Die Anbieter brauchen jedoch zügig Rechtssicherheit, wie diese Produktinformationsblätter aufgebaut sein sollen und welche Kennzahlen und Informationen sie enthalten müssen“, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Fahrenschon spricht sich zudem dafür aus, mit dem neuen EU-weit einheitlichen Produktinformationsblatt auf die ältere, rein nationale Variante in Deutschland zu verzichten.

Die Abkürzung PRIIPs steht für Packaged Retail Investment and Insurance Products. Die Verordnung bringt neue Regeln für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte.

dsgv.de

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