Mit dem Gesetz soll die EU-Verordnung zur elektronischen Identifikation und zu Vertrauensdiensten (eIDAS-VO) umgesetzt werden. In Deutschland soll das Gesetz insbesondere das „Signaturgesetz“ ersetzen. Wesentliche Neuerungen sollen die Einführung von e-Siegeln und die Vorgaben für die neu eingeführten Vertrauensdienste sein. Zentrale Herausforderung dabei ist und bislang unklar, Unklar ist bislang das Verhältnis zu den neuen Datenschutzvorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung und wie sich Vertrauensdienste von anderen vertrauenswürdigen Anwendungen abgrenzen. Desweiteren bedarf der Erörterung, wie elektronische Siegel sicher zur Anwendung kommen können.

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