„Nun wird es darauf ankommen, dass der lang erhoffte Durchbruch für die digitale Verwaltung in der Praxis tatsächlich gelingt. Mit dem Recht, Vorgaben zu machen, ist der Bund nun zugleich in der Pflicht, praktikable Lösungen vorzulegen. Das wird nur in Kooperation mit den Praktikern in Ländern und Kommunen gehen. Außerdem muss das nun geplante Digitalisierungsbudget so ausgestattet sein, dass die notwendigen Investitionen getätigt werden können. Die Chance, in den nächsten fünf Jahren zu den digitalen Spitzenreitern in Europa aufschließen zu können, ist groß“, so Dr. Ludewig weiter.

Seit Jahren sieht der Nationale Normenkontrollrat dringenden Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Verwaltung. Der im September 2016 veröffentlichte NKR-Jahresbericht war bereits der vierte in Folge, in dem der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung aufforderte, die Digitalisierung der Verwaltung konsequenter in Angriff zu nehmen. Mit zwei in den Jahren 2015 und 2016 veröffentlichten Gutachten hatte der Nationale Normenkontrollrat zudem attestiert, dass es E-Government in Deutschland de facto nicht gebe und – auf diesem Befund aufbauend – Lösungsmöglichkeiten für ein wirksames E-Government entwickelt. Kernforderungen waren dabei ein gemeinsames Digitalisierungsbudget, die Einigung auf IT-Standards und insgesamt eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Zuletzt appellierte Dr. Ludewig bei der Veröffentlichung des NKR-Jahresberichts im September 2016 an die Bundesregierung: „Es bedarf einer Vereinbarung auf höchster politischer Ebene, eines „E-Government-Pakts“ für Deutschland. Und: Wir brauchen ein gemeinsames Digitalisierungsbudget. Die Frage eines gemeinsamen Digitalisierungsbudgets muss jetzt im Rahmen der laufenden Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Es ist 5 vor 12!“.

Den NKR-Jahresbericht 2016 finden Sie hier.

normenkontrollrat.bund.de

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