Die eIDAS-Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten für den Europäischen Wirtschaftsraum, d.h. für die EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Im Bereich der elektronischen Identifizierung soll hierdurch die grenzüberschreitende Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen auf europäischer Ebene erheblich vereinfacht werden. So können Mitgliedsstaaten ihre nationalen eID-Systeme bei der EU-Kommission notifizieren. Während die Notifizierung auf freiwilliger Basis erfolgt, müssen elektronische Identifizierungssysteme nach der Notifizierung von Verwaltungsdienstleistungen anderer Mitgliedsstaaten ab 29. September 2018 verbindlich anerkannt werden.

Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion stellt neben dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises sowie der Schaffung der Voraussetzungen für die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion mit Smartphones und Tablets einen weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion dar.

Der Prozess der Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises beginnt mit dem Einreichen der entsprechenden Unterlagen. Zudem kann die Notifizierung durch einen Mechanismus zur Begutachtung durch andere Mitgliedsstaaten begleitet werden. Das BSI hat die erforderlichen technischen Dokumente für die Notifizierung erstellt und wird den Prozess der Begutachtung aktiv begleiten.

Bereits Ende Januar wurde ein wichtiger Meilenstein für die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion erfolgreich abgeschlossen. So kann die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises zur grenzüberschreitenden Identifizierung beim Authentisierungsdienst der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden.

bsi.bund.de

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