Bei der neuen Version des Cards Standardisation Volume geht es unter anderem darum, Anforderungen aus der EU-Interchange-Regulierung umzusetzen, insbesondere die Anforderung nach einer Anwendungsauswahl bei Cobadging-Karten (Karten mit mehreren Zahlungsanwendungen, z.B. girocard mit Maestro oder girocard mit V Pay).

Dazu heißt es in Kapitel 2 (Book 2 „Funktionale Anforderungen): „Die Möglichkeit der Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung durch die Akzeptanzstelle ist nur dann erlaubt, wenn dies dem Karteninhaber bekannt gemacht wird und dem Karteninhaber deutlich wahrnehmbar die Möglichkeit gegeben wird, die Vorauswahl der Akzeptanzstelle zu übergehen. Das Übergehen der Vorauswahl der Akzeptanzstelle kann durch verschiedene Mechanismen erreicht werden. Beispiele und Umsetzungsrichtlinien sind in Kapitel 6 (Book 6 „Umsetzungs-Richtlinien“) zu finden.“

In Kapitel 6 wird dann zunächst klargestellt: „Es ist die Entscheidung der Akzeptanzstellen, welche Mechanismen zur Anwendungsauswahl sie implementieren. Es ist ebenso ihre Entscheidung, welche Vorauswahl und Übergehungsmechanismen sie implementieren.“ Es folgen dann zahlreiche Beispiele zur Umsetzung der Anwendungsauswahl mit und ohne Vorauswahl der Akzeptanzstelle sowie für kontaktbehaftete und kontaktlose Transaktionen. Darunter ist auch der Vorschlag zu finden, den der Bundesverband der ec-Netzbetreiber (BecN) gemeinsam mit dem Handel entwickelt hatte (SOURCE 3/2016, S. 4). Demnach soll ein Karteninhaber nur dann eine Auswahlliste der möglichen Zahlungsarten angezeigt bekommen, wenn er diese ausdrücklich anfordert.

Dieser Artikel wurde von Frank Braatz (Programmbeirat ProfitCard und OMNISECURE) in der SOURCE 03/2017 veröffentlicht.

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