Elektronische Siegel sind ein zentraler Inhaltspunkt der „EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS) und als Ergänzung für digitale Signaturen konzipiert. Elektronische Signaturen sind immer an Einzelpersonen gebunden, mit ihnen wird eine Willenserklärung abgegeben. Demgegenüber sind elektronische Siegel auf Organisationen ausgestellt. Sie dienen als Herkunftsnachweis und Integritätsschutz.

Die Lösung der Bundesdruckerei besteht aus einer Siegelkarte, die den geheimen Schlüssel und das qualifizierte Organisationszertifikat enthält. In Verbindung mit Standard-Lesegeräten und gängiger Signatur-Software lässt sich ein qualifiziertes elektronisches Siegel erzeugen. Dieses gilt als besonders vertrauenswürdig und unterliegt strengen Prüfungen. So hat TÜViT die Konformität der Bundesdruckerei-Lösung mit den hohen Sicherheitsanforderungen der eIDAS-Verordnung bestätigt; die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde hat das Siegel heute in die öffentlich einsehbare eIDAS-Vertrauensliste aufgenommen. Die Siegel-Lösung wird von D-TRUST bereitgestellt. Das Tochterunternehmen der Bundesdruckerei ist ein sogenannter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gemäß eIDAS-Verordnung. Nur diese erfüllen die strengen Anforderungen der EU-Verordnung an Sicherheit und Haftung. Qualifizierte elektronische Siegel sind nur bei qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erhältlich.

Die Siegelkarte der D-TRUST gibt es in zwei Varianten: erstens für Einzeldokumente und zweitens als Multisiegelkarte für die Stapelverarbeitung von Dokumenten. Beide Varianten sind ab sofort erhältlich, weitere Informationen und Antragsformulare gibt es hier.

Viele Behörden und Unternehmen archivieren mittlerweile auch Papierdokumente elektronisch, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Dafür muss der Beweiswert der Dokumente erhalten bleiben. Die technische Richtlinie „TR-RESISCAN“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht dafür bisher das Aufbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur vor. Jetzt gibt es mit dem qualifizierten elektronischen Siegel eine komfortable Alternative.

Im Bankensektor sorgen gesiegelte Dokumente und E-Mails für eine sichere und vertrauenswürdige elektronische Kommunikation. Laut der neuen EU-Zahlungsrichtlinie psd2 müssen Anfragen von Drittanbietern (beispielsweise Fintechs) an die kontoführende Stelle (in der Regel eine Bank) mit einem qualifizierten elektronischen Siegel abgesichert sein. Zudem beseitigen elektronische Siegel einen gravierenden Medienbruch im Online-Banking: Mit einem Siegel versehene Kontoauszüge erfüllen die steuerrechtliche Anforderung an die Unveränderbarkeit der Auszüge und lassen sich daher elektronisch übermitteln.

Mit der Siegel-Lösung der Bundesdruckerei können mehr amtliche Bescheide digital verschickt werden. Denn bei einem Verwaltungsakt muss erkennbar sein, welche Behörde ihn ausgestellt hat. Besonders bei Massenverfahren wie Steuer- und Rentenbescheiden ergibt sich ein großes Einsparpotenzial. Auch rechtswirksame öffentliche Bekanntmachungen im Internet sind möglich, da diese durch das Siegel gegen Verfälschung geschützt sind.

bundesdruckerei.de

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