Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeutet eine Niederlage für die große Koalition, die im Jahr 2015 unter dem Eindruck von Terrorschlägen in Frankreich und Paris die Vorratsdatenspeicherung gegen erheblichen Widerstand in der SPD durchgesetzt hatte.

Bereits im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil (Aktenzeichen C-203/15 und C-698/15) festgestellt, dass eine umfassende anlasslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierten Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel nicht mit den Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist.

Der IT-Verband eco bezeichnete die Entscheidung der Bundesnetzagentur als „absolut konsequent“. Vorstandsmitglied Oliver Süme forderte eine „Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen“. Die Unternehmen benötigten „endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Süme.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die Mitteilung der Bundesnetzagentur, vorerst keine Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber den zur Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Telekommunikationsanbietern zu ergreifen und keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen einzuleiten.
Andrea Voßhoff: Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrs-daten konsequent und richtig. Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte aller von ihr Betroffenen dar, dessen Grundrechtskonformität nach wie vor zweifelhaft ist.

bundesnetzagentur.de

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