Die Bilanz der Anfang 2015 eingeführten ‚One in one out‘-Regel – der praktischen Deckelung der Folgekosten der Wirtschaft – ist positiv: Das ‚Out‘, also die Entlastung der Unternehmen übersteigt das ‚In‘, d.h. die Belastung der Unternehmen, um 1,4 Milliarden Euro. Auch die Entwicklung der gesetzlichen Folgekosten über die gesamte Legislaturperiode stimmt zuversichtlich: Diese haben sich in den letzten vier Jahren – den Mindestlohn mit seinen außerordentlich hohen Folgekosten außer Betracht lassend – nur geringfügig erhöht. Mit der Einführung der systematischen Evaluierung gesetzlicher Regelungen und dem EU ex-ante-Verfahren, das die Folgekosten von EU-Regelungen für Deutschland transparent macht, wurden gleichzeitig weitere wichtige Weichen gestellt. Der Weg hin zu einer ganzheitlichen Gesetzgebung – von der Rechtsetzung über Folgekostenabschätzung, Gesetzesvollzug, Evaluierung und bis zu einer eventuellen Novellierung – kann damit grundsätzlich beschritten werden. Die neue Legislaturperiode bietet die Chance, dies im Alltag der Gesetzgebung praktisch umzusetzen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema E-Government. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück. Neue Chancen bringt das Onlinezugangsgesetz. Diese Entwicklung muss in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck vorangetrieben werden. Der Erfolg des Portalverbundes wird von der tatsächlichen Umsetzung abhängen. Nötig sind eine verbindliche Steuerung, ausreichende Ressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur dann werden Bürger und Unternehmen im Alltag von dem direkten und effizienten Zugang zur Verwaltung profitieren“, so Dr. Ludewig.

Ein Hindernis für die Digitalisierung der Verwaltung sieht der NKR in der zersplitterten deutschen Registerlandschaft – die Güte der vorhandenen Informationen und deren Verknüpfung lässt zu wünschen übrig. Nur wenn die deutsche Registerlandschaft nachhaltig modernisiert wird, kann der Austausch der Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft tatsächlich effizient und bürgerfreundlich sein. Der NKR wird bis September in seinem diesjährigen Gutachten Vorschläge entwickeln, wie ein bürger- und unternehmensfreundliches Datenmanagement aussehen könnte.

Der Jahresbericht 2017 des Nationalen Normenkontrollrates steht zum Download bereit.

normenkontrollrat.bund.de

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