Bisher musste jeder Händler, der Cashback anbieten wollte, beispielsweise eine Einzelvereinbarung mit der BaFin schließen. Um auch kleineren Händlern Bargeldauszahlung zu ermöglichen, hat die DK mit der BaFin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der Deutschen Kreditwirtschaft haben, „Bargeld abheben“ anbieten dürfen. Durch die Freigabe der DK gibt es jetzt eine standardisierte und mit der BaFin abgestimmte Regelung.

cardprocess.de

Kommentar oder kurze Frage loswerden?

Kein problem!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.