Das BSI hatte bereits im April 2017 einen Mindeststandard über die Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Dieser regelt Beschaffung, Betrieb und Beendigung von externen Cloud-Diensten. Als wesentliches Merkmal ist in diesen Fällen das bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Behörde als Auftraggeber und der IT-Wirtschaft als Cloud-Anbieter zu sehen. Darüber hinaus existieren im Cloud-Umfeld aber noch weitere Einsatzszenarien. Insbesondere die Mitnutzung ist hierbei eine bedeutende Form. Hier greifen IT-Anwender einer Behörde auf einen externen Cloud-Dienst zu, ohne dass die Behörde ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter eingegangen ist. Diese Fälle sind bisher nicht durch Mindeststandards geregelt.

Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der Bundesverwaltung

bsi.bund.de

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