Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) hat der Gesetzgeber die Einführung einer sicheren digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen geplant. Die Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur wird für alle sogenannten Leistungserbringer – Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken – rechtlich verpflichtend. So wird ein sicherer elektronischer Datenaustausch im gesamten Gesundheitswesen möglich. Die Leistungserbringer müssen sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher authentisieren. Dafür brauchen sie einen Ausweis, die Security Module Card Typ B (SMC-B). Die Karte im ID0-Kartenformat (Mini SIM) wird auch als Praxis- oder Institutionsausweis bezeichnet. Die Leistungserbringer stecken die Karte in ein Terminal und geben eine geheime PIN ein. Damit weist der Ausweis die Identität der jeweiligen Institution nach und sichert die Verbindung zur Telematik-Infrastruktur ab.

Die Leistungserbringer benötigen jeweils drei durch die Gematik zugelassene Komponenten, um auf die Telematik-Infrastruktur zugreifen zu können: zusätzlich zum Ausweis auch ein Lesegerät sowie einen Konnektor für die eigentliche Anbindung an das Gesundheitsnetz. Der Ausweis benötigt zusätzlich die Zulassung der jeweiligen Selbstverwaltungen der fünf Sektoren. Die Kosten für die Anbindung an das Gesundheitsnetz werden den Praxen erstattet. Das gilt für die Karte und für weitere Komponenten, etwa den Konnektor. Die Karte ist fünf Jahre gültig.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte die Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B bereits Ende September 2017 zugelassen. Der Zulassungsprozess bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) läuft derzeit. Aktuell können also nur Zahnärzte die Karte offiziell beantragen.

bundesdruckerei.de          gematik.de

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