Der Portalverbund und das Single Digital Gateway (SDG) auf europäischer Ebene spielen dabei wichtige Rollen. Der Portalverbund ist die Plattform, die mit wenigen Klicks den im OZG geforderten Zugang zu den Online-Verfahren bereitstellt. Der Portalverbund ist aber noch mehr als das: „Was wir in Deutschland mit der Umsetzung des OZG erreichen wollen, wird für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im europäischen Binnenmarkt mit dem Single Digital Gateway umgesetzt – einem zentralen Zugangstor, das ähnlich wie der Portalverbund direkt auf die Onlineangebote der nationalen Portale verlinkt“, erläutert Vitt. „SDG und OZG gehen somit Hand in Hand und erfordern von uns eine grenzüberschreitende Digitalisierung der Verwaltung.“ In den Verhandlungen mit der Europäischen Union hat sich der Bund deswegen erfolgreich für eine fünfjährige Umsetzungsfrist im Einklang mit dem OZG eingesetzt.

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) und seine Methodik liefern mit den drei Bausteinen „Leistungen“, „Datenfelder“ und „Prozesse“ hierfür fachübergreifend standardisierte, nachnutzbare und anpassbare Elemente für Verwaltungsleistungen. Mit dem FIM-Baukasten verfügen Behörden über die notwendigen Grundlagen, um digitale Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeanwendungen einfach und rechtssicher zur Verfügung stellen zu können. Alle relevanten Informationen liegen vor und müssen nicht mehr durch jede Behörde einzeln erhoben werden.

Der zweite Standardisierungsbeschluss der Sommersitzung des IT-Planungsrats setzt einen Meilenstein für die Metadatenstruktur offener Verwaltungsdaten. Mit dem neuen Metadatenstandard DCAT-AP.de als konforme Ableitung des europäischen Standards wird sich der Austausch zwischen den Datenportalen in Deutschland und Europa erheblich vereinfachen. DCAT-AP.de ermöglicht einen reibungslosen Datenaustausch von der kommunalen Ebene über die der Bundesländer, Fachportale und die Bundesebene bis hin zum Europäischen Datenportal. Durch den neuen Standard DCAT-AP.de werden offene Daten zukünftig nicht nur besser austauschbar sein, auch die Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und die Nutzbarkeit der Daten verbessert sich.

In der Sitzung haben sich Bund und Länder auch zum Thema IT-Sicherheit verständigt. Hierbei stehen vor allem die ebenenübergreifende Zusammenarbeit bei der Umsetzung des BSI-IT-Grundschutzes und die Melde- und Informationspflichten bei Cyberangriffen innerhalb des bestehenden IT-Sicherheits-Verbundes von Bund und Ländern im Fokus. „Besonders für die öffentliche Verwaltung ist es wichtig, verlässliche und stabile staatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur zu betreiben“, so der Vorsitzende Klaus Vitt. Er sieht sich darin bestätigt, dass behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch eine große Rolle spielen. Systeme, mit deren Hilfe automatisiert Erkenntnisse über die Cyber-Sicherheitslage gewonnen werden können, bilden perspektivisch eine wirksame Ergänzung der bestehenden Schutz- und Abwehrmaßnahmen.

it-planungsrat.de

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