Die Nutzung von E-Government in Deutschland kommt nicht voran.
Die Hauptbarrieren für die Nutzung von E-Government bleiben bestehen.
Die Zufriedenheit mit E-Government-Angeboten nimmt ab. Gerade einmal die Hälfte der Nutzenden ist in Deutschland mit den vorhandenen digitalen Verwaltungsangeboten zurfrieden, Tendenz fallend. Auch in Österreich und der Schweiz ist die Zufriedenheit rückläufig.
Nur ein konkreter Mehrwert kann die Befragten zu einer vermehrten Nutzung von E-Government motivieren. Dieser ist für die meisten Befragtenn mit einer Zeit- oder Gebührenersparnis verbunden. Aber auch die Möglichkeit, online den aktuellen Status der Bearbeitung abzufragen, wird als Mehrwert empfunden.
einer automatischen Datenweitergabe innerhalb der Behörden („Once-Only“-Prinzip) gegenüber bestehen noch Vorbehalte, dennoch sehen bereits ein Drittel der Befragten in Deutschland und knapp die Hälfte der befragten aus Österreich sie als Teil einer modernen Behörde. Eine EU-weite Datenweitergabe oder einen Austausch mit außerstaatlichen Instanzen findet nur einer von zehn Befragten modern.
In Deutschland haben Datenschutzbedenken gegenüber dem Vorjahr wieder zugenommen, sie stehen einer häufigeren Nutzung von E-Government-Angeboten und einer größeren Aufgeschlossenheit gegenüber dem „Once-Only“-Prinzip tendenziell im Weg.
Die Internetseiten der Verwaltung spielen mittlerweile bei der Suche nach Bürgerinformationsdiensten eine fast ebenso große Rolle wie Suchmaschinen. Hier werden die Onliner auch am ehesten auf die einzelnen Angebote aufmerksam.
Eine moderne Behörde stellen sich die Onliner flexibler und schneller vor, mit durchgängig digitalen Prozessen und einer zentralen Anlaufstelle im Internet.
Grundsätzlich erwarten die Onliner in allen drei Ländern ein hohes Sicherheitsniveau, wenn es um die Legitimierung bei bestimmten Diensten im Internet geht, wobei Österreicher hier die höchsten Anforderungen haben. Dabei ist das Sicherheitsbedürfnis umso stärker ausgeprägt, je sensibler die betroffenen Daten sind.
Bei der Nutzung und Nutzungsfähigkeit (Freischaltung, Besitz Lesegerät) des nPA konnten im vergangenen Jahr keine Fortschritte erzielt werden.