Kritiker des jetzt sehr vereinfachten Verfahrens wie der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg Tauss, hatten gefordert, dass Anträge auf Erteilung eines qualifizierten Zertifikats mindestens vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben werden müssten, um dem Missbrauch mit elektronischen Unterschriften vorzubeugen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen, vielmehr heißt es jetzt im Gesetz, dass ein Antrag auf die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikates sowie die Belehrung über Risiken im Umgang damit „“in Textform““ erfolgen muss. Dies kann auch per email und damit online abgewickelt werden. Bundesregierung und Opposition erhoffen sich von dem vereinfachten Verfahren vor allem, dass die Preise für die Signaturkarten sinken und elektronische Signaturen eine größere Akzeptanz und Verbreitung bei Verbrauchern und Unternehmen finden. Trotz des bereits 1997 verabschiedeten Signaturgesetzes ist noch kein rentabler Markt für elektronische Signaturen entstanden. Bis heute nutzten nur fünf Prozent der Internetanwender eine digitale Signatur klagt Martina Krogmann, Internetbeauftragte der CDU. Über den jahrelangen Streit um die eSignatur, das Henne – Ei – Problem, die Einbindung der eSignatur in Job- oder Gesundheitskarte, das Signaturbündnis und damit verbundene (verpasste) Chancen diskutieren u.a. Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, des BMGS, der Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens, BITKOM, TeleTrust, Fraunhofer Institut und andere auf dem wichtigsten Chipkartenevent der Branche, der OMNICARD 2005 (12.- 14. Januar in Berlin). www.bundestag.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…