Die Mitarbeiter der betroffenen Behörden tragen ihre Zahlungsanweisungen in den Govello-Client der bos KG ein und signieren sie mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur. Alle Anweisungen werden anschließend von einem zweiten Mitarbeiter geprüft und ebenfalls signiert. So soll dem vom Haushaltsrecht vorgeschriebenen Vier-Augen- Prinzip auch bei der elektronischen Übermittlung entsprochen werden. Anschließend werden die Daten über das Internet verschickt. Für die Erstellung und Prüfung der Signaturen, die Transportverschlüsselung und -entschlüsselung sowie die Dokumentation aller Prozess- und Prüfschritte sorgt die Sicherheitsmiddleware Governikus. Bei der Landeshauptkasse werden die signierten Dateien mithilfe des Governikus Verifiers geprüft und in die Vorgangsbearbeitung eingespielt. Bisher verschickten die bremischen Behörden ihre Zahlungsanweisungen auf Diskette per Post zweimal wöchentlich an die Landeshauptkasse. Mit dem neuen Verfahren erfolgt der Versand zum Teil täglich, entsprechend schnell können die Anweisungen ausgeführt werden. sp@bos-bremen.de www.bos-bremen.de www.govello.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…