Dazu erklärte Staatssekretär Altmaier (BMI): „“Mit den elektronischen Reisepässen verfügen die Bürgerinnen und Bürger Europas über hochsichere Dokumente, die vor Fälschung und Missbrauch zuverlässig geschützt sind und gleichzeitig hohen Datenschutzanforderungen gerecht werden. Für Deutschland bedeutet die Verabschiedung der Extended Access Control den Startschuss für intensive Vorbereitungen auf die zweite ePass-Einführungsstufe, die in Deutschland 2007 realisiert werden soll.““ Die EU-Staaten haben sich Ende 2004 darauf verständigt, bis spätestens August dieses Jahres elektronische Reisepässe mit zunächst einem biometrischen Merkmal im Chip – dem digitalen Passfoto – einzuführen. Deutschland hat im November 2005 mit der Ausgabe der ePässe der ersten Generation begonnen. Die Chips in den ePässen der ersten Generation sind derzeit durch die so genannte Basic Access Control (BAC) geschützt., die sicher stellen soll, dass die Daten im ePass-Chip (digitales Passfoto sowie unter anderem Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit) nicht ausgespäht werden können. Die Extended Access Control (EAC) als erweiterter Zugriffschutz trägt den zusätzlichen Datenschutzanforderungen bei Einführung der Fingerabdrücke in zweifacher Hinsicht Rechnung: 1. EAC sichert den Ausleseprozess der Fingerabdruckdaten durch zusätzliche kryptographische Mechanismen: Ein mit EAC ausgestatteter ePass erreicht eine sehr hohe Verschlüsselungsstärke und damit ein Sicherheitsniveau, das – laut BSI – von Experten für langfristig sicher betrachtet wird. 2. EAC ermöglicht die Vergabe von Berechtigungen für Pass-Lesegeräte an Grenzkontrollstellen und die Definition selektiver Zugriffsrechte. Das Auslesen der Fingerabdrücke wird nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben möglich gemacht. Mit EAC lässt sich festlegen, ob ein Lesegerät auf die digital abgespeicherten Fingerabdrücke zugreifen darf oder nicht. Die Entwicklung der EAC geht maßgeblich auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurück, das den Kontrollmechanismus erarbeitet und in einer technischen Richtlinie veröffentlicht hat. matthias.gaertner@bsi.bund.de www.bsi.bund.de www.bmi.bund.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…