Kommunen testen Fingerabdrücke für den ePass der zweiten Generation

Die Rechtsgrundlage zur Durchführung des Feldtests wurde durch eine Änderung des Passgesetzes (Einfügung § 23a) geschaffen, die am 10. Januar 2007 in Kraft trat. Auf dieser Basis werden ab März in den ausgewählten Behörden bei jedem ePass-Antrag zwei Fingerabdrücke des Antragstellers eingescannt, auf hinreichende Qualität überprüft und zum zentralen Passproduzenten Bundesdruckerei GmbH übermittelt. Ziel ist es, das vollständige Verfahren vor der flächendeckenden Einführung in den Passbehörden unter realen Bedingungen auf seine Funktionalität, Stabilität und Sicherheit zu prüfen. Neben der Technik sollen dabei die praktischen Abläufe bei der Fingerabdruckerfassung getestet und das Schulungsmaterial, das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Passbehörden zum 1. November 2007 bekommen, optimiert werden. Die Bundesdruckerei erhält die Möglichkeit, in Einzelfällen Testpässe mit Fingerabdrücken aus den Feldtestdaten herzustellen. Diese werden jedoch nicht in Umlauf gebracht. Bürgerinnen und Bürger, die in den Testbehörden elektronische Pässe beantragen, geben zwar ihre Fingerabdrücke ab, erhalten jedoch den ePass der ersten Generation ohne Fingerabdrücke im Chip. Um dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen, wird für alle ePass-Antragsteller in den Testbehörden die Passgebühr um 5 Euro reduziert. Die in den IT-Systemen der Passbehörden zwischengespeicherten Fingerabdruckdaten werden laut BMI umgehend nach Aushändigung des beantragten Passes gelöscht. Spätestens am 31. Juli 2007 sollen auch bei der Bundesdruckerei alle Fingerabdrücke gelöscht und die Testpässe vernichtet werden. Das BSI wird den Feldtest fachlich intensiv begleiten und in Zusammenarbeit mit dem BKA, der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium des Innern auswerten. poststelle@bmi.bund.de www.bmi.bund.de www.ePass.de 

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