Handyticketing etabliert sich

Die einzelnen Systeme zum Handyparken ähneln sich. So müssen sich Nutzer meist einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Damit sind sie registriert. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Das System erkennt dabei automatisch das Mobiltelefon, ordnet das Auto zu und startet die Zeit. Bei der Rückkehr zum Wagen wählt der Nutzer erneut die Servicenummer, um den Parkvorgang zu stoppen. Die aufgelaufenen Gebühren werden am Ende des Monats minutengenau vom Konto abgebucht. Dank Taschencomputer und Nummernschild können Politessen bei abgestellten Fahrzeugen prüfen, ob der Halter bezahlt hat. In einigen Städten erreichen Handytickets bereits einen Anteil von 5 Prozent unter allen Parkscheinkäufen. Von den Erfolgen skandinavischer Länder ist Deutschland aber noch weit entfernt. Die Quote liegt dort teilweise bei über 20 Prozent. Hier zu Lande haben die Kommunen das Thema in der Vergangenheit äußerst behutsam vorangetrieben. Sie waren verunsichert – bis heute ist Handyparken nur auf Grund einer Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung möglich die am 31. Dezember 2007 endet. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet jetzt allerdings daran, das Handyticket dem gedruckten Parkschein vollständig gleichzustellen. Bis Jahresende soll die neue Regelung stehen. Damit können die Städte nun langfristig planen und investieren. Harms: „Die jüngsten Entwicklungen ebnen den Weg für weitere mobile Anwendungen in Deutschland. Das Lösen eines Parkscheins ist erst der Anfang.“ s.kahl@bitkom.org www.bitkom.org 

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