Datenschützer Schaar fordert Moratorium für biometrische Pässe

„Biometrische Systeme und Verfahren stehen in mehreren Bereichen vor der Anwendung, um die Identifikation von Personen zu erleichtern. Sie ermöglichen es jedoch auch, den Einzelnen heimlich zu überwachen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgegeben werden. Die Biometrie hält aber häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche Untersuchungen und Anwendungstests zeigen, dass sie oft nicht so zuverlässig funktioniert, wie es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre. Die Reaktion auf diese Mängel kann nicht sein, die Anzahl der jeweils genutzten biometrischen Merkmale zu erhöhen. Das macht ein Verfahren nicht zuverlässiger, sondern multipliziert die Fehlerrate. Ich halte eine offene und breit geführte Diskussion über die Anwendung biometrischer Verfahren für unverzichtbar. Für die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen erscheint mir ein Moratorium angebracht; zumal die entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung erst Mitte 2006 und nicht etwa in diesem Jahr umgesetzt werden müssen. Es kann nicht sein, dass wir eine unausgereifte Technik und unsichere Verfahren bei uns einführen, nur weil die USA sonst ihre Einreisebestimmungen verschärfen““.“ In einem Interview mit der Tagesschau warf Innenminister Schily Schaar daraufhin Kompetenzüberschreitung vor. Weder die Beurteilung der Technik noch die politische Entscheidungsfindung seien Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten. Die SPD-Bundestagabgeordneten Ulla Burchardt und Jörg Tauss verteidigten Schaar. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie, dass sämtliche technischen und datenschutzrechtlichen Probleme gelöst werden müssten, bevor der erste Reisepass mit biometrischen Merkmalen in Deutschland ausgestellt wird. „“Das einzufordern ist die ureigenste Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten““, so die beiden Abgeordneten. Weiterhin bedauert Schaar in seinem Tätigkeitsbericht, dass die Entwicklung technologischer Instrumente, mit denen sich der Einzelne gegen die Erfassung seiner Daten schützen kann, nicht mit der allgemeinen technologischen Entwicklung Schritt gehalten habe. Umso wichtiger sei es bei neuen Systemen, den Datenschutz bereits in der Entwicklungs- und Konzeptionsphase zu berücksichtigen, wie dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits seit 2001 vorsehe. Diese Erkenntnis habe aber noch nicht alle Beteiligten erreicht. www.bundesdatenschutz.de www.tauss.de 

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