Ursprünglich für den Altersnachweis an Zigarettenautomaten konzipiert und dort ab 2007 zwingend vorgeschrieben, ist der Gesetzgeber jetzt der Forderung nach effektivem Jugendschutz auch im Internet nachgekommen und hat die gesetzlichen Anforderungen verschärft. Der entsprechende Beschluss der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten verlangt die generelle Alterskontrolle nach dem so genannten Vier-Augen-Verfahren (einmalige persönliche Identifikation, offline) und darüber hinaus eine zusätzliche verlässliche Authentifizierung bei jeder einzelnen Nutzung eines Internet-Angebotes. Die GeldKarte wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Verfahren für den Jugendschutz im Internet zugelassen. Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden ausgegeben wird. annette.hoellebrand@fun.de www.fun.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…