Herstellererklärung für elektronische Signaturen veröffentlicht

Das aktuelle Signaturgesetz sieht vor, dass eine Software, die zur Erstellung von qualifizierten Signaturen gemäß Signaturgesetz verwendet wird – so genannte Signaturanwendungskomponenten – entweder zertifiziert oder mit einer Herstellerklärung an den Anwender ausgeliefert werden muss. Diese Herstellererklärung muss von der BNetzA im Amtsblatt veröffentlicht sein. Die gesetzliche Regelung gilt sowohl für Software im eigenen Unternehmen, als auch für Software die über externe Dienstleistungsanbieter (ASP-Dienste, etc.) genutzt wird. Die aktuell veröffentlichte Herstellererklärung bezieht sich auf das AuthentiDate Produkt „eBilling Signatur Server Version 2.4.0“. Für dieses Produkt wurde außerdem im Juni 2005 von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Einhaltung der Vorschriften im Rechnungswesen durch eine Software Zertifizierung bestätigt. presse@authentidate.de www.authentidate.de  

Ähnliche Artikel

Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…

Bluecode kooperiert jetzt mit cashpresso, um Mobile Payment in Österreich und Deutschland weiter zu etablieren. Nutzer von cashpresso können dadurch jetzt mit ihrem Smartphone am POS bezahlen. Der Bezahlvorgang…

Rund ein Jahr nach Einführung der digitalen girocard in Deutschland verzeichnet die Deutsche Kreditwirtschaft stetig wachsendes Interesse an Mobile Payment. Die Sparkassen waren Ende Juli und die Volksbanken Mitte…

Kommentar oder kurze Frage loswerden?

Kein problem!

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.