Die Gründung der neuen Betriebsorganisation geht auf eine Einigung der Spitzenorganisationen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 28.10.2004 zurück. Mit Hilfe der neuen Organisation sollen Entscheidungsprozesse optimiert und die Einführung der Gesundheitskarte damit beschleunigt werden. Leistungserbringer und Kostenträger sind mit jeweils 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligt. An den Gesellschafterversammlungen nimmt ein Vertreter des BMGS teil, ist aber nicht stimmberechtigt. Die Gesellschaft hat einen Beirat, in den u. a. Patientenvertreter, Wissenschaft, Industrieverbände, Länder und Datenschützer berufen werden sollen, die vor wichtigen Entscheidungen angehört werden sollen. Die Spitzenorganisationen gehen davon aus, dass die Betriebsorganisation nun auch gesetzlich verankert wird.. www.bundesaerztekammer.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…