Das Innenministerium verweise außerdem darauf, dass es „“aus Gründen des Datenschutzes““ in den für die Erarbeitung der technischen Spezifikationen zuständigen Gremien der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) eine „“verschärfte technische Zugangskontrolle für die Chips durchgesetzt““ habe. Nach ICAO-Planungen sollen die biometrischen Merkmale auf einem Funkchip gespeichert und per Radio Frequency Identification (RFID) kontaktlos ausgelesen werden können. Das Innenministerium betone, dass „“nur befugte Stellen““ nur mit Mitwirkung des Passinhabers „“Zugang zu den Daten auf den Chips haben““ würden. Der Datenschutz solle durch eine „“wirksame Kombination aus kryptographischer Verschlüsselung und Verwendung eines Zugangsberechtigungskontrollsystems““ in Form einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) gewährleistet werden. Zu den Kosten der neuen Pässe mache die Bundesregierung keine genaueren Angaben. Auch zur Frage der FDP Fraktion, wie die auf dem Umweg über Brüssel ohne jegliche parlamentarische Debatte beschlossene Aufrüstung der Pässe mit Fingerabdrücken mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz in Einklang gebracht werden könnten, gehe die Bundesregierung nicht weiter ein. Im 2002 verabschiedeten Terrorismusbekämpfungsgesetz hat sich der Bundestag ein Mitspracherecht über die Form und die Anzahl der zu verwendenden Körperkennzeichen ausbedungen.
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…