Pseudonym-Funktion für eAusweis geplant

Bei der Pseudonym-Funktion werde aus der Nummer des elektronischen Personalausweises und einer Nummer, die der angefragte Online-Dienst liefert, eine Zeichenfolge generiert. Dieses Pseudonym garantiere einem Online-Dienst, dass sich hinter der Anfrage ein „“realer Mensch““ verberge, der seine Identität mit dem Ausweisantrag bereits belegt hat. So könnten bei eBusiness oder eGovernment-Diensten verfizierte Angaben ohne Namenspreisgabe gemacht werden. Mit der technischen Umsetzung der Pseudonym-Funktion sei das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik BSI beauftragt worden. Welche personenbezogenen Daten an welche staatlichen oder privaten Online-Dienste übermittelt würden liege laut dem Brief „“in der freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger““. Denn alle Daten müssten vom Ausweisinhaber mit einer PIN freigegeben werden. Das „“Grobkonzept““ sehe darüber hinaus vor, dass der elektronische Personalausweis die Größe einer Scheckkarte haben werde (ID1) und alle „“elektronischen Funktionen““ auf einem „“kontaktlosen Chip““ gespeichert würden. Auf dem Chip abgelegt würden ein biometrisches Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Außerdem solle der eAusweis eine qualifizierte elektronische Signatur aufnehmen können. Das Bundesinnenministerium plant, 2009 die ersten biometrisch aufgerüsteten Personalausweise auszugeben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Privatwirtschaft im Deutschen Industrieforum sollen eine eCard-API entwickeln, die sicher stellt, dass die Technik „“seamless““ zusammen arbeitet und die Lesegeräte auch für andere eCards wie etwa die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden können. Dem Bericht zufolge fehlt aber noch die Software. 

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