Er erläuterte: „Die VDV-Kernapplikation ist ein Standard, der den Datenaustausch zwischen den Komponenten eines Elektronischen Fahrgeld-Managementsystems beschreibt. Sie regelt darüber hinaus das organisatorische Zusammenwirken der verschiedenen Akteure in einem interoperablen EFM und definiert einheitliche Kundenschnittstellen zur vereinfachten Handhabung für Kunden. Die Kunden sollen zukünftig mit einem Medium und einem Vertrag das eTicket nutzen können“, hob der Präsident hervor. Er stellte heraus, dass eine Umsetzung natürlich in der Entscheidungshoheit der Unternehmen und Verbünde im wirtschaftlich jeweils sinnvollen Umfang erfolge. Die interoperable Nutzbarkeit des eTickets unter dem Dach der VDV-Kernapplikation sei auch ein wesentliches Kriterium der Politik gewesen, die Einführung zu fördern. Das VDV-Präsidium hat die VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG als Trägerin des Standards ernannt. Günter Elste ergänzte: „Ich bitte die Unternehmen und Verbünde, diese Gesellschaft bei der Einführung des Standards zu unterstützen“. Er zeigte sich sehr erfreut über den eindeutigen Beschluss des Präsidiums, der „insbesondere der Politik aufzeige, dass es der Branche mit der Einführung eines fahrgastzahlensteigernden einheitlichen Standards im elektronischen Fahr-geldmanagement ernst sei“. www.vdv.de
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…