Bei den nun freigeschalteten Postfächern handelt es sich nicht um „einfache“ E-Mail-Fächer. Da in der Justiz mit hochvertraulichen Daten umgegangen wird, muss auch die Kommunikation besonderen Anforderungen bei Datenschutz und Datensicherheit genügen. Dazu gehören unter anderem eine eindeutige Absender-Identifizierung und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichteninhalte. Mit der gleichen Infrastruktur arbeiten die Rechtsanwälte und Notare sowie die Behörden mit ihren besonderen elektronischen Postfächern beA, beN und beBPo.
Damit ist die 2007 begonnene Ermöglichung der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten vollendet. Die in der Justiz eingesetzte Software verteilt zudem die elektronische Post größtenteils bereits an die richtigen Stellen im Gericht, so dass sie den Bearbeitern am Bildschirm zur Verfügung steht. Daneben müssen – wegen der vorläufig weiterhin in Papier zu führenden Akten – die eingehenden Dokumente ausgedruckt werden. Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern wird der Ausdruck automatisiert vorgenommen. Damit bleiben die Arbeitsabläufe bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zunächst weitgehend unverändert. Im zweiten Schritt werden die papiernen Aktenstapel durch eine vollständige Bearbeitung der Akten am Bildschirm abgelöst.