Stufenplan für vollelektronische Vergabe öffentlicher Aufträge

„“Die vollständige Digitalisierung des Vergabeprozesses in Deutschland verstehen wir als gemeinsame Aufgabe der Bundesregierung und der Wirtschaft mit Signalwirkung in die Länder““, so der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba, zu der gemeinsamen Empfehlung seines Hauses und der Spitzenverbände. Die Zeit schriftlicher – mit „“schwarzer Tinte auf weißem Papier““ erstellter – Angebote im Vergabeverfahren soll damit zumindest bei Beschaffungen des Bundes der Vergangenheit angehören. Die vollelektronische und damit medienbruchfreie Kommunikation zwischen Vergabestellen und Wirtschaft über die Vergabeplattform des Bundes ist das Nahziel. Darüber hinaus soll die Interoperabilität aller bestehenden Vergabeplattformen in Deutschland über ein gemeinsames Bietertool hergestellt werden. Darauf einigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks. In einer gemeinsam herausgegebenen Empfehlung wurde in einem Stufenplan festgelegt, ab wann und in welchen Branchen von den Vergabestellen nur noch elektronische Angebote verlangt werden dürfen. Ab dem 1. September sollen öffentliche Auftraggeber in einer ersten Stufe bei der Beschaffung von IT – Produkten und Produkten der Telekommunikation von den Bietern nur noch elektronische Angebote unter Verwendung einer fortgeschrittenen oder der qualifizierten elektronischen Signatur verlangen dürfen. Nach den IT – Produkten und Produkten der Telekommunikation soll die zweite Stufe zum 1. Oktober 2008 bei Beschaffungen von Produkten der Kfz-Branche folgen. Ab 1. Januar 2010 soll es dann keine papiergestützten Vergabeverfahren mehr geben, sofern die Evaluierung der verschiedenen Stufen positiv verlaufen ist. Die jetzige Empfehlung des Stufenplans ist ein weiterer Anstoß für die vollelektronische Vergabe öffentlicher Aufträge auf Bundesebene nach dem 7-Punkte-Programm der Bundesregierung für eine Optimierung öffentlicher Beschaffungen aus dem Jahr 2003. Das Ministerium hatte auf dem Wege dahin bereits vor längerer Zeit veranlasst, dass ab dem 1. Januar 2005 alle Bekanntmachungen über Ausschreibungen des Bundes ausschließlich elektronisch im Internetportal des Bundes zu veröffentlichen sind. www.bmwi.bund.de www.evergabe-online.de 

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