Für die Datenabfrage wird für das ELENA-Verfahren eine digitale Signatur benötigt, mit der der Arbeitnehmer sein Einverständnis dokumentiert, dass sich die Behörde Nachweise über seine Beschäftigungszeiten und Einkommensverhältnisse auf elektronischem Wege besorgt. Grundsätzlich muss für ELENA nicht eine eigene Karte erstellt werden. Es könnten auch der geplante elektronische Personalausweis oder die Gesundheitskarte und etliche Bankkarten mit Zertifikaten für die elektronische Signatur ausgestattet werden, die dann bei ELENA benutzt werden.
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…