Hessen bringt eigene Signaturkarte als Alternative zum Heilberufsausweis

Um die Karte in der Praxis zu erproben, startet die Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Medizinische Informatik an der technischen Hochschule Mittelhessen im Herbst ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen 30 Ärztinnen und Ärzte eines Ärztenetzes mit elektronischen Arztausweisen ausgestattet werden. Der neue elektronische Ausweis ist nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte kompatibel. „“Warum wir in Hessen mit der Entwicklung einer eigenen Karte einen Sonderweg beschritten haben, hat gute Gründe““, erklärt Leimbeck. Nachdem die Forderung der Ärzteschaft nach einer gesicherten, finanzierbaren Kommunikation und Speicherung von Patientendaten auf Bundesebene nicht zufrieden stellend gelöst werden konnte, hatte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen sowohl die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als auch den eGK-konformen Heilberufsausweis dreimal abgelehnt. „“Dass sich auch der diesjährige Deutsche Ärztetag in Dresden gegen die elektronische Gesundheitskarte ausgesprochen hat, bestätigt unsere Bedenken gegen die bisherigen Projekte““, so Leimbeck weiter. „“Jetzt stellen wir eine hessische Alternative vor, die eine gesicherte medizinische Kommunikation ermöglicht und damit auch bundesweit beispielhaft sein kann.““ Das Besondere an dem hessischen Arztausweis ist, dass er „“nichts Besonderes““ ist: Er basiert auf einer etablierten Standardsignaturkarte; der darauf aufgebrachte Chip ist auch Grundlage für den neuen Personalausweis. Seine Funktionen erlauben es unter anderem, medizinische Daten sicher und unkompliziert über E-Mails auszutauschen. Diese werden durch einen Schlüssel (elektronisches Zertifikat) geschützt. Für Kliniken und Praxen, die über einen Internet-Zugang verfügen, ist in der Regel kaum zusätzlicher Aufwand nötig, um Dokumente künftig verschlüsselt und rechtssicher elektronisch unterschreiben zu können. Im Unterschied zu dem bisherigen Heilberufsausweis gibt es in Hessen die Möglichkeit, den Arztausweis mit Einzelsignatur oder mit einer Multisignatur-Funktion zu beantragen. Diese Funktion bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte nach Eingabe ihres Sicherheitspins z.B. mehrere Arztbriefe nacheinander signieren können. „“Der elektronische Ausweis ist nicht nur kostengünstiger als bisherige Modelle. Da er neben dem Nachweis der Arztidentität als Signaturkarte in weiteren Bereichen des medizinischen Umfeldes eingesetzt werden kann, stellt er auch einen echten Mehrwert für die hessischen Ärzte dar““, betont Martin Leimbeck. „“Wir empfehlen allen potentiellen Anwendern (u.a. Kammern und KVen), sich über unser Angebot an die Ärzteschaft und seine Vorteile zu informieren.““ www.laekh.de 

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