Gesetzentwurf zur Online-Ausweisfunktion beschlossen

Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben.
Wer künftig einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel erhält, wird die Online-Ausweisfunktion jederzeit bei Bedarf nutzen können. Im Moment müssen sich alle, die ihren Ausweis bzw. Aufenthaltstitel abholen, entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein soll. Viele wissen zu diesem Zeitpunkt nicht, ob sie die Funktion später benötigen. Wenn sie die Funktion ausschalten lassen, sie später aber doch nutzen möchten, müssen sie nochmal aufs Amt gehen und eine Gebühr von sechs Euro bezahlen.
Mit der neuen Regelung können sich künftig mehr Menschen in Deutschland mit ihren Ausweiskarten online identifizieren. Die Online-Ausweisfunktion ist immer dann einsatzbereit, wenn sie benötigt wird – ohne Gang aufs Amt und ohne Gebühr.

Für Unternehmen und Behörden wird es einfacher, eine Berechtigung zum Auslesen von Daten aus dem Chip in der Ausweiskarte zu erhalten. Über die Einhaltung des Datenschutzrechts wachen künftig – wie in anderen Rechtsbereichen üblich – primär die zuständigen Datenschutzbehörden.
Bevor Unternehmen und Behörden die Nutzung der Online-Ausweisfunktion anbieten können, benötigen sie ein staatliches Zertifikat, das sie zum Auslesen von Daten aus dem Chip in der Ausweiskarte berechtigt. Das bisher vorgeschriebene Antragsverfahren für das Zertifikat wurde vor allem von der Wirtschaft als zu kompliziert und langwierig kritisiert. Dieser Kritik hat die Bundesregierung Rechnung getragen und das Verfahren vereinfacht. Unternehmen und Behörden können das Zertifikat in Zukunft schneller und damit kostengünstiger bekommen.

Der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel können mit einem speziellen Lesegerät ohne PIN-Eingabe zum elektronischen Ausfüllen von Formularen genutzt werden.
Bei dem neuen so genannten Vor-Ort-Auslesen wird eine Person erst anhand ihrer Ausweiskarte durch Vergleich des Passbildes identifiziert. Anschließend werden die Daten im Chip ohne PIN mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen und direkt in das Formular übertragen. Das geht schnell und verhindert Schreibfehler. In dem Formular stehen „auf Knopfdruck“ die korrekten, von staatlichen Meldebehörden geprüften Daten.
Damit wird zum Beispiel das gängige PostIdent-Verfahren deutlich vereinfacht.

Die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion kann durch so genannte Identifizierungsdiensteanbieter vorgenommen werden.
Unternehmen und Behörden benötigen künftig keine eigene Informationstechnologie mehr, um ihren Kunden die Nutzung der Online-Ausweisfunktion anzubieten. Sie können für diesen sicheren Service einen auf die elektronische Identifizierung spezialisierten Dienstleister beauftragen, einen so genannten Identifizierungsdiensteanbieter.
Mit dieser Regelung ist es für Unternehmen und Behörden einfacher, den sicheren Online-Ausweis anzubieten. Gleichzeitig wird der wachsende Markt der Identifizierungsdienstleister in Deutschland gestärkt.

Nachrichtendienste und Polizeibehörden können künftig die Pass- und Ausweisregister zum automatisierten Abruf von Passbildern nutzen.
Nachrichtendienste und Polizeibehörden können eine Person, von der beispielsweise Sicherheitsrisiken ausgehen, schneller als bisher überprüfen. Der automatisierte Abruf von Passbildern erleichtert die Arbeit der Sicherheitsbehörden und erhöht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

personalausweisportal.de

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