Aus­bau elek­tro­ni­scher Ver­wal­tungs­diens­te schrei­tet wei­ter vor­an

Das Ziel, verwaltungsrechtliche Schriftformerfordernisse zu überprüfen und abzubauen, hatte sich die Bundesregierung bereits in der Digitalen Agenda 2014 – 2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 gesetzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt nunmehr die ersten Ergebnisse aus dem „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ vom 6. Juli 2016 um.

Der Abbau entbehrlicher Schriftformerfordernisse soll auch für die Zukunft fortgesetzt werden: So sollen vermeidbare Formerfordernisse beispielsweise erst gar nicht in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden, sondern bereits im Vorfeld in einem abgestimmten Verfahren auf Ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Damit findet der Prozess zu vernetzten, möglichst medienbruchfreien Verfahren in und mit der Verwaltung nicht nur seinen Anfang sondern wird auch zukünftig stringent weiterverfolgt.

Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst wird Thema sein im Kongressprogramm der OMNISECURE 2017 von 16. – 18. Januar.
 
bmi.bund.de

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