Bislang wurden nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute von einer staatlichen Bundesbehörde beaufsichtigt. Nun müssen auch Zahlungsdienstleister wie ConCardis eine Zulassung für den Geschäftsbetrieb bei der BaFin beantragen, die diesen anschließend überwacht. „Davon profitieren auch unsere Kunden“, erklärt Manfred Krüger. „Der Qualitätsstandard unserer Leistungen wird nicht nur von uns sichergestellt, sondern darüber hinaus von der BaFin überprüft. Neben mehr Sicherheit schafft das ZAG zusätzlich mehr Transparenz und Wettbewerb.“ www.concardis.com
Der E-Commerce-Umsatz der Top-100-Onlineshops in Deutschland konnte auch im Jahr 2018 ein zweistelliges Umsatzwachstum erzielen und schafft eine Steigerung von 10,2 Prozent auf 33,6 Milliarden Euro. Dies geht aus…