„Durch die Kooperation mit dem bevh wird das TeleTrusT-Netzwerk um wichtige Anwenderkreise erweitert und Expertise wechselseitig erschlossen.“ unterstreicht RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstand und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“. „Thematische Schnittmengen sind beispielsweise das IT-Sicherheitsgesetz, Sicherheit in der Cloud, sichere Authentifizierung und Absicherung von Online-Bezahlprozessen.“, so Bartels.
„E-Commerce macht heute gut 85 % des Gesamtumsatzes der Branche des Interaktiven Handels aus. Die natürliche Verzahnung von E-Commerce und IT-Sicherheitsindustrie bekommt mit der heute beschlossenen Verbändekooperation ein deutlich stärkeres Gewicht.“ stellt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, fest.
Ziele der Kooperation beider Verbände sind eine noch bessere Vernetzung der Interaktiven Händler mit den wichtigsten Stakeholdern der IT-Sicherheitsindustrie sowie eine Koordinierung und Effektivierung der Interessenvertretung in ausgewählten Bereichen. Komplexe Fragen der IT-Sicherheit können über die Partnerschaft bedarfs- und damit zielgerichtet beantwortet werden.