Zentrale Punkte des Gesetzes sind:
- Die Verwendung von E-Rechnungsverfahren wird für Unternehmen nach einer Übergangsphase vorgeschrieben werden. Der Grund: Auf Dauer zweigleisig zu fahren, also Papierrechnungen und elektronisch normierte Verfahren parallel anzubieten, führt zu Kostensteigerungen und erhöht den Arbeitsaufwand in der Verwaltung und auch bei den Unternehmen. Mit der Einführung der E-Rechnung soll das Gegenteil erreicht werden – effizientere Arbeitsabläufe bei der Verwaltung und Firmen, die auf beiden Seiten Kosten und Zeit sparen, Portokosten entfallen komplett. In Dänemark und Italien ist die E-Rechnung bereits zwingend vorgeschrieben.
- Bis zum 1.1.2022 ist die elektronische Akte flächendeckend einzuführen. Bis dahin sollen die schon von der Verwaltung an vielen Stellen begonnenen Projekte zur Umstellung auf elektronische Prozesse zum erfolgreichen Abschluss geführt werden.
- Die Barrierefreiheit bei allen E-Government-Verfahren soll schrittweise umgesetzt werden. Nicht alle zurzeit verwendete Software ist komplett barrierefrei. Das Ziel der Barrierefreiheit ist bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen. Der Senat ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen. Damit geht das Bremer Gesetz über das Bundesgesetz hinaus.
- Alle Behörden müssen zusätzlich zu den schon bekannten elektronischen Kommunikationswegen, eine verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit anbieten. Damit können Bremerinnen und Bremen sicher sein, dass ihre Kommunikation mit den Behörden vollständig vertraulich sein wird. Die Senatorin für Finanzen plant, dafür möglichst viele verschiedene Standards zu unterstützen, wie u.a. PGP, das in der Computerszene weit verbreitet ist, oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, das vor allem von Anwälten und Notaren genutzt wird.