Der C5 adressiert vorrangig Cloud-Anbieter und definiert mit den dortigen Basisanforderungen bereits ein Niveau der Informationssicherheit von Cloud-Diensten, das aus Sicht des BSI nicht unterschritten werden sollte. Stellen des Bundes haben bei einer Nutzung von externen Cloud-Diensten zu berücksichtigen, dass mindestens die Basisanforderungen des C5 vom Cloud-Anbieter erfüllt werden und ihnen dies in geeigneter Form nachgewiesen wird, z.B. durch die Vorlage eines Prüfberichts nach C5. Auf der Grundlage dieses Berichts können Stellen des Bundes somit die Angebote von Cloud-Anbietern mit ihren eigenen Anforderungen abgleichen.
Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Nach der Veröffentlichung des C5 setzen wir mit diesem Mindeststandard erneut ein klares Signal an den Cloud-Markt. Cloud-Dienste basieren auf einem hohen Maß an Vertrauen in den Cloud-Anbieter, denn die Details der Cloud bleiben den Kunden meist verborgen. Der neue Mindeststandard sorgt insgesamt für mehr Transparenz und ermöglicht, mit den Anbietern auf Augenhöhe über ein definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit zu sprechen.“
Der von der nationalen Cyber-Sicherheitsbehörde BSI entwickelte Mindeststandard definiert ein Mindestsicherheitsniveau für die Nutzung externer Cloud-Dienste durch die Stellen des Bundes. Gleichzeitig kann das beschriebene Verfahren auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden für die eigene Cloud-Nutzung dienen. Der Mindeststandard Nutzung externer Cloud-Dienste ist hier abrufbar.