Das Bundeskabinett hat am 29.03.2017 das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste. Zu elektronischen Vertrauensdiensten gehört beispielsweise die elektronische Signatur, aber neu auch das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseiten-Zertifikate.
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