An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen übernimmt G&D 60%, die Bundesdruckerei 40% der Anteile. G&D wird fusionskontrollrechtlich die alleinige Kontrolle haben. G&D und die Bundesdruckerei bringen ihre jeweiligen Auslandsaktivitäten ein. Das Gemeinschaftsunternehmen wird an Ausschreibungen ausländischer staatlicher Auftraggeber für ID-Dokumente, Führerscheine und Gesundheitskarten teilnehmen.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass das Gemeinschaftsunternehmen weder bei weltweiter noch bei europaweiter Marktabgrenzung des Auslandsgeschäfts eine kartellrechtlich kritische Größe erlangt. Auch im Inland sind aufgrund der staatlich geprägten Vergabepraxis bei ID-Dokumenten keine solchen Rückwirkungen des Zusammenschlusses zu erwarten, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen könnten.
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